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Aufklärung ermöglichen - §219a wird abgeschafft
Kolumne

Montag, 24. Januar 2022

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch regelt das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Durchführung von Abtreibungen. Es geht lediglich um die Abschaffung eines Gesetzes, welches Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert, die medizinische Aufklärung öffentlich anbieten und solche Eingriffe auch selbst durchführen. Das führte in den letzten Jahren zu einigen Verurteilungen von Ärtz:innen.
In einer Zeit, in der nahezu alles ins Internet geschrieben werden kann, wird qualifizierten Fachleuten unter Strafe verwehrt, sachlich und ausführlich zu informieren. Das ist absurd und widerspricht einer aufgeklärten Gesellschaft.
Besonders Frauen, die sich in einer solch schwierigen Lebenssituation befinden, sollten die Wege zu Beratungsangeboten in einer so sensiblen Angelegenheit nicht unnötig schwer gemacht werden.
Keiner schwangeren Frau fällt diese Entscheidung leicht. Viele Studien zeigen, dass weder durch die Kriminalisierung der Informationsbereitstellung noch die des Eingriffs selbst, die Zahl der Abtreibungen abgenommen hat. In Ländern mit liberaleren Gesetzen hat sich die Anzahl der Abtreibungen hingegen auch nicht erhöht.
Ich halte eine Abschaffung des Paragrafen 219a daher für dringend notwendig, um Rechtssicherheit für die Ärzteschaft herzustellen und Informationsfreiheit sowie Selbstbestimmungsrechte für Frauen zu stärken. Damit einher könnte auch eine größere Versorgungssicherheit gehen, denn in den letzten Jahren haben sich aufgrund der stattfindenden Kriminalisierung immer mehr Arztpraxen und Kliniken zurückgezogen. Dies erschwert die Lage für Frauen zusätzlich.
Die Ampel-Koalition hat mehr Fortschritt versprochen und die geplante Abschaffung des §219a ist für mich ein klarer Schritt zu einer moderneren und fortschrittlicheren Gesellschaft.

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