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Der Bundestag muss kleiner werden
Kolumne

Montag, 11. Juli 2022

In den letzten Legislaturperioden ist der Deutsche Bundestag immer größer geworden. Anstelle der gesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten sind es in der aktuellen Legislaturperiode 736 Mitglieder. Das muss sich endlich ändern.
Damit der Bundestag wieder kleiner werden kann, ist eine Wahlrechtsreform notwendig. Nach etlichen gescheiterten Anläufen in der Vergangenheit bin ich froh, dass die SPD-geführte Koalition das Thema wieder aufnimmt.

Am Dienstag wurden die Eckpunkte der Wahlrechtsreform in den Ampel-Fraktionen beschlossen. Wichtig finde ich, dass die Anzahl und Größe der Wahlkreise unverändert bleiben. Größere Wahlkreise machen es den Politikern noch schwerer, die Menschen vor Ort zu erreichen.
Die Reform sieht stattdessen vor, dass der Bundestag auf seine gesetzliche Größe zurückkehrt und dazu das System der Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft wird. Alle Fraktionen werden damit ca. 18 Prozent der Abgeordneten einbüßen. Die Reform hätte allerdings zur Folge, dass nicht alle direkt gewählten Abgeordneten sicher in den Bundestag einziehen. Aufgrund des Wegfalls der Überhangmandate ziehen Abgeordneten mit einem schlechten Erststimmenergebnis nicht in den Bundestag ein. Das sehe ich sehr kritisch, schließlich wird man direkt vom Volk gewählt. Obwohl auch ich selbst betroffen sein könnte, halte ich die Reform dennoch für absolut notwendig. Es ist vielmehr ein Ansporn für mich, die Menschen vor Ort stärker zu erreichen, um ein besseres Erstimmenergebnis zu erzielen.

Wählen zu gehen ist ein Privileg. Damit dieses Privileg auch wahrgenommen werden kann, muss die Wahlrechtsreform letztendlich für alle Wahlberechtigten zugänglich und verständlich bleiben. Diese Herausforderung muss bei einer kommenden Reform berücksichtigt werden.

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