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Für die Abschaffung des §218 Strafgesetzbuch
Pressemitteilung

Dienstag, 26. November 2024

In einem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf haben 236 Bundestagsabgeordnete die Abschaffung des § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) und die umfassende Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Dieser Schritt soll vor allem die Versorgungslage ungewollt Schwangerer in Deutschland verbessern und die medizinische und rechtliche Situation für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und dass die Kosten für einen Abbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Versorgung ungewollt Schwangerer umgesetzt werden, darunter die Einführung kostenloser Verhütungsmittel und eine stärkere Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung.

Der Abgeordnete Lennard Oehl, der den Gesetzentwurf mitunterzeichnet hat, bekräftigt: „Ungewollt Schwangere müssen Zugang zu bester Information und medizinischer Versorgung haben. Die derzeitige Situation, in der 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten haben, sich ausreichend zu informieren oder überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, ist nicht tragbar. Wir müssen als Gesellschaft dem Schutz des ungeborenen Lebens ebenso gerecht werden wie dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren – und das geht nur durch eine moderne, respektvolle Lösung."
Oehl stellt klar, dass auch die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ein großes Hindernis für eine zeitgemäße Versorgung darstellt. „In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Ärzte, die Abbrüche vornehmen, halbiert. Die fortdauernde Strafandrohung im § 218 StGB spielt dabei eine zentrale Rolle und führt zu großen Unsicherheiten auf beiden Seiten: bei den betroffenen Frauen und bei den Medizinern. Diese Situation muss endlich beendet werden“, erklärt der Abgeordnete.

„Ich hoffe, dass wir für diesen Antrag eine breite Unterstützung im Bundestag finden und damit zeigen, dass es möglich Mehrheiten zu finden und handlungsfähig zu bleiben. Die Streichung des § 218 ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.“
Trotz der aktuellen Minderheitenregierung will die SPD-Bundestagsfraktion noch wichtige Gesetze verabschieden. Eine Gruppe von SPD-Rechtspolitikerinnen hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Abstimmung eingebracht, der fraktionsübergreifend von Politikerinnen und Politikern unterstützt wird. Dieser Antrag zeigt, dass die aktuelle Regierung handlungsfähig ist und uns das Wohl des Landes im Mittelpunkt steht. 

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