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Kürzungen beim Bürgergeld wären verfassungswidrig
Kolumne

Montag, 11. Dezember 2023

Hanauer Anzeiger: "Ist es statthaft, den Rotstift bei den Ärmsten anzusetzen?"

Nein, das ist es ganz und gar nicht. Die Anpassung des Bürgergeldes entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und wurde genau deshalb auch mit den Stimmen von FDP und Union vor wenigen Monaten beschlossen.

Mit der Anpassung des Bürgergeldsatzes sollen die Preissteigerungen des vergangenen Jahres ausgeglichen werden. Die Anpassung des Bürgergeldes folgt dabei nicht einer zukünftigen Prognose, sondern gleicht den Kaufkraftverlust des vergangenen Jahres aus. Eine Kürzung deshalb mit einem Sinken der Inflationsrate zu begründen ist aus diesem Grund schon abwegig. Von Kürzungen beim Bürgergeld wären außerdem nicht nur Arbeitslose betroffen, sondern auch Alleinerziehende und sogenannte Aufstocker, die Sozialleistungen beantragen müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Dies wäre ein fatales Signal an den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Anstatt darüber zu diskutieren, ob wir den Ärmsten in unserer Gesellschaft Geld wegnehmen, das ihnen verfassungsmäßig zusteht, sollten wir lieber darüber sprechen, wie wir unsere Sozialkassen sinnvoll entlasten. Kürzungen von Leistungen während die Vermögensungleichheit in unserer Gesellschaft immer weiter wächst, lösen das Problem der steigenden Sozialkosten nicht, sondern verschärfen sie. Menschen in Arbeit zu bringen ist die effektivste Methode, um Sozialausgaben zu senken. Diese Aufgabe sollte im Vordergrund stehen, anstatt Scheindebatten über Leistungskürzungen. Damit Arbeit attraktiver wird braucht es ein höheres Lohnniveau sowie höhere Steuerfreibeträge. Letztere Freibeträge, Grundfreibetrag sowie Kinderfreibetrag hebt die Ampel für 2024 stärker an als ursprünglich geplant, davon profitieren am Ende alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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