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Rückkehr zu 19% MwSt. in der Gastronomie
Kolumne

Montag, 4. September 2023

Die für Grundnahrungsmittel im Einzelhandel geltende ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% bleibt auch in Zukunft weiterhin bestehen. Lediglich die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel in der Gastronomie sollen zum neuen Jahr von 7% zurück auf den regulären Mehrwertsteuersatz von 19% gesetzt werden.

Die Große Koalition hat während der Pandemie eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie beschlossen, um ihnen durch die Krise zu helfen. Diese Senkung war angesichts der Umsatzeinbußen in der Branche folgerichtig und hilfreich.

Ich halte allerdings nichts davon, die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie dauerhaft zu entfristen. Durch die gesenkte Mehrwertsteuer wurden Gastronomen während der Pandemie unterstützt, die Verbraucher haben davon aber nur bedingt profitiert.
Eine Preissteigerung durch die Rückkehr auf 19% würde verhältnismäßig gering ausfallen. Tendenziell werden die Umsätze in der Gastronomie auch weiter steigen, wenngleich das Vorkrisenniveau noch nicht erreicht ist.

Mir ist bewusst, dass Gastronomen auch nach wie vor in einer schwierigen Lage sind. Allen voran wegen der hohen Energiekosten. Ich bin jedoch skeptisch, ob Steuersubventionen für eine spezielle Branche hier helfen. Die Entfristung der ermäßigten Mehrwertsteuer in der Gastronomie würde den Staatshaushalt mehrere Milliarden Euro kosten. Ich halte es für sinnvoller, mit gezielten Maßnahmen die allgemeine Konjunktur in Deutschland anzukurbeln, wovon letztendlich alle Branchen profitieren.

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