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Rechte der Frauen stärken
Kolumne

Montag, 22. April 2024

Als Ampel-Regierung sind wir mit der Abschaffung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch bereits einen wichtigen und richtigen Schritt hin zu einer Liberalisierung gegangen, um die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten zu beenden, die medizinische Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich anbieten und diese auch durchführen.

Frauen, die sich in einer solch schwierigen Lebenssituation befinden, haben es damit deutlich leichter, qualifizierte Beratungsangebote in einer sehr persönlichen Angelegenheit zu finden. Gleichzeitig haben wir so Rechtssicherheit für Ärzte hergestellt, die nun ohne Angst vor einer Verurteilung medizinische Beratung anbieten können. Damit haben wir die Selbstbestimmungsrechte von Frauen ebenso wie die Informationsfreiheit gestärkt.

Der Bericht einer Expertenkommission empfiehlt nun eine Neuregelung des Abtreibungsrechts, welches im Paragrafen 218 des StGB geregelt ist. In Deutschland ist ein Abbruch zunächst grundsätzlich rechtswidrig und nur dann straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen geschieht und die Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Ebenso bleibt er straffrei, wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.
Ich persönlich würde eine Liberalisierung dahingehend befürworten, dass Frauen, die nach einer ärztlichen Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, grundsätzlich nicht mehr durch das geltende Strafrecht kriminalisiert werden.

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