Sollten Politiker für fahrlässige Entscheidungen haften?
Kolumne
Montag, 7. August 2023
Hanauer Anzeiger: "Sollten Politiker für fahrlässige Entscheidungen haften?"
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lässt derzeit ein Gutachten erstellen, ob sein Amtsvorgänger Andreas Scheuer (CSU) persönlich für den finanziellen Schaden iHv. 243 Mio. Euro, der der Bundesrepublik durch seine fehlgeschlagene PKW-Maut entstanden ist, haften kann. Herr Scheuer hatte damals schon ohne Not Verträge mit einem potenziellen Mautbetreiber unterschrieben, noch bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofs feststand.
Im Bundesbeamtengesetz sind solche juristischen Regressforderungen geregelt, allerdings hat Andreas Scheuer als Bundesminister gehandelt und unterliegt somit dem Bundesministergesetz, welches keine solche Rechtsgrundlage vorsieht.
Nicht jede politische Fehlentscheidung kommt so grob fahrlässig daher, wie in der Causa Scheuer. Zwar sehe auch ich persönlich in diesem Fall großen Aufklärungsbedarf, aber was würde das für den politischen Betrieb insgesamt bedeuten? Würden politische Entscheidungsprozesse in Deutschland so noch zusätzlich verlängert werden, weil es zu einer Klagewelle kommen kann oder je nach politischem Standpunkt eine Entscheidung richtig oder falsch bewertet wird?
Trotz dieser schwierigen Fragestellung ist es dennoch richtig, dass die Frage der Verantwortung wieder politisch in den Mittelpunkt gebracht wird.
Das angestrebte Rechtsgutachten von Verkehrsminister Wissing ist sinnvoll, denn es wird Erkenntnisse liefern, ob Ministerinnen und Minister bei entsprechender Rechtsgrundlage für grobfahrlässige Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden könnten. Das ist die Politik dem Steuerzahler schuldig.