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Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestages
Pressemitteilung

Mittwoch, 25. Januar 2023

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lennard Oehl begrüßt den eingebrachten Gesetzesvorschlag der Ampel-Koalitionsfraktionen zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages.
“Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten festgeschrieben wird. Überhangmandate und daraus folgende Ausgleichsmandate, die zuletzt für einen immer größeren Bundestag gesorgt hatten, sind ebenso ausgeschlossen, wie die bislang drei unausgeglichenen Überhangmandate”, so Oehl.
Der von den Ampel-Koalitionären vorgebrachte Gesetzesentwurf hält am Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl fest.
Zukünftig sollen die Parteien aber nur noch so viele Wahlkreismandate erhalten, wie sie im jeweiligen Bundesland auch Zweitstimmen erhalten haben. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreismandate errungen, als ihr über das Zweitstimmenergebnis zustehen, so wird denjenigen Kandidierenden, die ihren Wahlkreis zwar gewonnen haben, dabei aber den relativ gesehen geringsten Anteil an Personenstimmen auf sich vereint haben, kein Mandat zugeteilt. Das führt dazu, dass nicht mehr jeder Wahlkreisgewinner auch automatisch in den Bundestag einzieht. Gleichzeitig verhindert es aber, dass der Bundestag durch zahlreiche Überhangs- und Ausgleichsmandate aufgebläht wird.
“Mir ist bewusst, dass dieser Gesetzesentwurf bei der nächsten Bundestagswahl auch ein Nachteil für mich sein könnte. Sollte ich wieder den Wahlkreis Hanau gewinnen, so wäre es diesmal nicht der sichere Einzug in den Bundestag für mich. Hier stelle ich aber meine eigenen Interessen zurück, denn klar ist: wir brauchen eine Begrenzung der Abgeordneten im Bundestag. Der vorliegende Gesetzesentwurf erreicht dieses Ziel, ohne dabei die Grundprinzipien unseres Wahlrechtes zu verletzen”, erklärt Lennard Oehl seine Position.

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