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Wie können Patienten und Angehörige von der Lohnsteigerung im Pflegebereich entlastet werden?
Kolumne

Freitag, 8. November 2024

Die Entwicklung der Eigenanteile im stationären Sektor bleibt für viele Angehörige von Patienten eine ernste Sorge. Die Kritik, dass Heimplätze für viele Pflegebedürftige inzwischen unbezahlbar geworden sind, ist vollkommen verständlich. Mit Blick auf die demografische Entwicklung werden die Kosten im Gesundheitssystem weiter steigen. Um dieser Mehrbelastung entgegenzusteuern und finanzielle Notlagen zu verhindern, haben wir im Bundestag eine Pflegereform beschlossen.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Entlastungszuschläge zum Jahresbeginn erhöht. Zum 1. Januar 2025 steigen dann auch alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich.

Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung haben Angehörige für diesen Zeitraum außerdem ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dieses kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage geltend gemacht werden.

Die Hintergründe für die gestiegenen Eigenanteile sind Leistungs- und Qualitätsverbesserungen und insbesondere Lohnerhöhungen für die Beschäftigten. Als geringstes Zeichen der Anerkennung muss diese Pflicht zum Tarifniveau im Bereich Pflege und Betreuung bleiben. Deshalb werden auch weitere Steigerungen erwartet.

Im stationären Bereich liegt die Verhandlungshoheit für Leistung und Vergütung bei den Kassen und den Leistungserbringern. Die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen allerdings im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Daher hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Bundesländer die Pflegebedürftigen durch Übernahme der Investitionskosten spürbar finanziell entlasten könnten.

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