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Vertrauen auf Selbstverantwortung
Kolumne

Dienstag, 30. Mai 2023

Grundsätzlich halte ich nichts davon, die Fahrtauglichkeit von Seniorinnen und Senioren nur aufgrund ihres Alters infrage zu stellen. Laut Statistischem Bundesamt sind ältere Menschen gemessen an der Gesamtbevölkerung seltener in Verkehrsunfälle verstrickt als jüngere.

Wenn sie allerdings beteiligt sind, tragen sie in zwei Drittel der Fälle auch die Hauptschuld an den Unfällen. Diese Fakten sollten nicht ignoriert werden bei der Frage, die Sicherheit im Straßenverkehr durch souveräne Fahrtauglichkeit zu erhöhen.

Einige europäische Länder haben bereits eine verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfung. Spanien, Dänemark, Großbritannien und die Schweiz bitten ab 65 und 70 Jahren zu diesen Checks. In Italien sogar ab 50 Jahren.

Nun möchte auch die EU eine Fahrtauglichkeitsprüfung für alle ab 70 Jahren verpflichtend einführen, um die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken.

Die Fahrtauglichkeitsprüfung untersucht, ob die grundlegenden Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeuges vorhanden sind. Dabei werden Seh- und Reaktionsvermögen, Belastbarkeit und Konzentration getestet. Ich halte es für richtig, dass ab einem gewissen Alter eine medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung erfolgt. Die Entscheidung, den Führerschein abzugeben, müssen die Betroffenen aber selbst fällen dürfen.

Vielen Menschen wird erst dadurch die eigene Fahruntauglichkeit bewusst. Andere wiederum können auf das Auto im Alltag schlichtweg nicht verzichten, insbesondere im ländlichen Raum. Ich traue es den Bürgerinnen und Bürgern zu, diese Entscheidung nach einer medizinischen Fahrtauglichkeitsprüfung selbst zu treffen.

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