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Zahlungen an Bedingungen knüpfen
Kolumne

Montag, 8. Juli 2024

Seit gut 200 Jahren werden die Kirchen aufgrund der damaligen Verluste durch die Säkularisierung und der einhergehenden Enteignung durch Staatsleistungen entschädigt. Bereits mit der Weimarer Reichsverfassung sollten die Staatsleistungen an die Glaubensgemeinschaften beendet werden. Mit der Trennung von Kirche und Staat wurde dieser Inhalt auch in unser heutiges Grundgesetz überführt. Allerdings ist es seitdem nicht gelungen, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen.
Inzwischen erhalten die beiden großen Kirchen jährlich Staatsleistungen in Höhe von fast 600 Millionen Euro.

Einerseits leisten Kirchen durch Kitas, Wohlfahrt und Krankenhäuser einen relevanten Beitrag für den sozialen Zusammenhalt und der öffentlichen Infrastruktur.

Andererseits verlieren beide Kirchen immer mehr Mitglieder und haben dadurch eine deutlich geringere Bindungskraft in der Gesellschaft.
Inzwischen ist die Kirche nicht nur Ort für Gläubige, sondern auch ein Arbeitgeber. Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht darf die Kirche per Grundgesetz selbstorganisiert handeln. Dadurch konnte sie Loyalitätsrichtlinien, Löhne und Kündigungsgründe selbst definieren und somit Kündigungen aussprechen, wenn beispielsweise das Privatleben von Angestellten nicht den eigenen Moralvorstellungen entsprach. Diese Bedingungen sind unter der Gegebenheit der Staatsleistungen an die Kirchen nicht akzeptabel.

Als bekennendes Mitglied der evangelischen Kirche möchte ich die ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Bedeutung des Gemeindelebens hervorheben. Gleichzeitig befürworte ich die klare Trennung von Staat und Kirche. Deswegen müssen staatliche Zahlungen auch an Bedingungen geknüpft werden, etwa die Aufgabe von Privilegien im Arbeitsrecht.

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